Service
Sollten Sie einmal nicht schnell genug einen Termin bekommen können, dann legen Sie zur Fristwahrung Widerspruch gegen Ihren Bescheid oder Klage gegen Ihren Widerspruchsbescheid ein. Alles weitere kann dann in einem persönlichen Gespräch geklärt werden.
Wenn aber nun diese Fristen bereits abgelaufen sind, kann ein Überprüfungsverfahren gem. § 44 SGB X (Sozialgesetzbuch) geführt werden.
Es ist auch möglich, sich nur schriftlich an mein Büro zu wenden. Dabei benötige ich verschiedene Unterlagen, die Vollmacht sowie die Datenschutzerklärung um Sie vertreten zu können.
Hier können Sie die Vollmacht, die Datenschutzerklärung und eine Liste der benötigten Unterlagen herunter laden. (Ziel speichern unter)
- Unterlagenliste - Rentenantrag
- Unterlagenliste - Erwerbsminderungsantrag
- Unterlagenliste - Hinterbliebenenrente
- Datenschutzerklärung
Es ist auch möglich, eine Beratung per Videokonferenz durchzuführen. Bei Bedarf sprechen Sie uns darauf an.