Gebühren
Gebühren
Rentenberater sind gesetzlich verpflichtet, nach dem Rechtsanwaltsgebührengesetz (RVG) abzurechnen.
Höhe der Gebühren
Die Gebühren richten sich nach dem Gesamtaufwand. Hierbei kann der Preis oft schon nach dem Erstgespräch festgelegt – zumindest aber eingegrenzt – werden.
Steuer-Tipp !
Rechtsberatungskosten bzw. Beratungshonorare sind als Werbungskosten steuerlich abzusetzen.
BdF IV B5-S.2255-356/97 vom 20.11.1997